Kinderschutz-Standards (Child Safety Standards)
Stand: 16. September 2026
1. Zweck und Geltungsbereich
yuKast duldet keinerlei sexuelle Ausbeutung oder sexuellen Missbrauch von Kindern (Child Sexual Abuse and Exploitation, CSAE) – weder als Inhalt noch als Verhalten. Diese Seite erklärt öffentlich, welche Standards gelten, wie du Verstöße meldest und wie wir reagieren. Sie ergänzt unsere Nutzungsbedingungen und gilt für alle Nutzer:innen der App yuKast.
2. Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Untersagt ist insbesondere: - jede Darstellung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige (CSAM) sowie jede sexuell ausbeuterische Darstellung Minderjähriger, unabhängig vom Format (Foto, Video, KI-generiert, gezeichnet); - Grooming – die gezielte Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit dem Ziel sexueller Ausbeutung; - Sextortion – Erpressung mit tatsächlichem oder vorgetäuschtem intimen Material Minderjähriger; - das Anbieten, Bewerben, Verlinken oder Anfragen von CSAM oder entsprechenden „Diensten"; - jeder Versuch, Kinder für sexuelle Zwecke zu kontaktieren, zu identifizieren oder zu treffen.
Diese Verbote sind Teil unserer Nutzungsbedingungen (§4, „no tolerance for objectionable content or abusive users") und führen zu sofortiger Kontosperrung – unabhängig von weiteren Maßnahmen.
3. Melden
Du kannst Inhalte und Verhalten jederzeit melden: - In der App: Öffne das „…"-Menü am betreffenden Beitrag oder Profil und wähle Melden. - Per E-Mail: [email protected]
Meldungen zu Verdacht auf CSAE bearbeiten wir vorrangig und unverzüglich.
4. Wie yuKast reagiert
- Automatische Prüfung: Jeder hochgeladene Inhalt (Foto/Video) durchläuft vor Veröffentlichung eine automatisierte KI-Analyse, die unter anderem auf Verdacht auf Darstellung Minderjähriger prüft.
- Sofortmaßnahmen: Verdächtige Inhalte werden umgehend für alle Nutzer:innen – einschließlich der hochladenden Person – unsichtbar geschaltet und in eine geschützte Prüfqueue isoliert (Quarantäne). Betroffene Konten werden durch unser Moderationsteam gesperrt.
- Meldung an Behörden: Bestätigte oder hinreichend verdächtige Fälle melden wir unverzüglich an die zuständigen Stellen gemäß gesetzlicher Pflicht – für die Schweiz an fedpol/KOBIK, ergänzend international an NCMEC und, bei Bezug zu Deutschland, an das BKA.
- Beweissicherung: Gemeldetes Material wird nicht weiterverbreitet, nicht für interne oder Trainingszwecke verwendet und ausschließlich zur Weitergabe an die zuständigen Behörden für die gesetzlich vorgesehene Dauer aufbewahrt; danach wird es gelöscht.
5. Kontaktperson (Child Safety Point of Contact)
Dennis Wilsmann · E-Mail: [email protected]
6. Rechtsgrundlagen und Mindestalter
Wir handeln nach dem Schweizer Strafgesetzbuch (insbesondere Art. 197 StGB, Pornografie inkl. Darstellungen Minderjähriger) sowie – soweit die App auch Nutzer:innen in der EU/Deutschland erreicht – nach den dort geltenden Kinderschutzbestimmungen. Das Mindestalter für ein yuKast-Konto beträgt 16 Jahre (siehe Nutzungsbedingungen, §2).